Korrektionsschutzbrillen haben zwei wichtige Aufgaben, wie es der Name schon verrät. Auf der einen Seite sollen Sie schützen und auf der anderen Seite die Augen korrigieren. Gern dienen diese Brillen als Arbeitsschutzbrille und sie korrigieren dazu eine bestimmte Fehlsichtigkeit. Das können Maßnahmen zugunsten von Kurzsichtigkeit oder Fehlsichtigkeit gehen. Dieses Brillenglas hat eine dioptrische Wirkung auf die entsprechende Fehleinstellung des Auges und so kann es ausgeglichen werden. Das Tragen von Kontaktlinsen entfällt so und wird oft als große Erleichterung empfunden. Auch das Tragen einer Überbrille ist dann nicht nötig. Sie können eine Schutzbrille mit den für Sie passenden Gläsern ausstatten lassen, nur so ist sicheres Arbeiten und ein optimaler Schutz gewährleistet. Ein Optiker Ihres Vertrauens wird Ihnen jederzeit das passende Glas einarbeiten können. Melden Sie sich einfach zu einer Beratung vor Ort an. Oder Sie kaufen diese im Großhandel wie z.B. bei schutzbrillen.com.
Nun stellt sich sicherlich die Frage, wer bezahlt das Ganze, denn es sind nun mal Arbeitsschutzbrillen, die Sie sonst nicht brauchen würden. Es gilt, ein Arbeitgeber ist verpflichtet eine Schutzbrille zu stellen, aber nicht das ein Brillenglas Ihre Fehlsichtigkeit korrigieren muss. Das liegt in Ihrem eigenem Ermessen, wie Sie am besten damit arbeiten können. Wollen Sie eine Schutzbrille über Ihre eigene Brille tragen, dann muss diese sehr groß sein, damit die eigentliche Brille noch dahinter passt. Lassen Sie aber in diese Schutzbrille die Sehstärke mit einarbeiten, ist es besser, aber auch teurer. Der Preis sollte Sie aber nicht abschrecken, denn es geht um Ihre Sicherheit und um ein besseres Arbeiten. Müssen Sie beim Arbeiten zwei Brillen tragen, beschlägt eine davon auf jeden Fall und Sie erhalten kein klares Bild. Allein beim Schweißen ist es ungeheuer wichtig, hier gehts um Genauigkeit. Welche Schutzbrille es im Endeffekt sein muss, bestimmt Ihr Chef, der Betriebsarzt oder der Arbeitsschutzbeauftragte. Krankenkassen übernehmen die Kosten schon länger nicht mehr für diese „Zweitbrillen“, leider. Eine Überschutzbrille ist nur geeignet für eine kurzfristige Nutzung, arbeiten Sie den ganzen Tag damit, dann muss es eine Korrekturschutzbrille sein, mit eingeschliffenen Gläser.
Auf jeden Fall sollten sie bei gefährlichen Arbeiten eine Korrekturschutzbrille tragen, das können Schweißarbeiten, UV-Strahlen, gefährlichen Chemikalien, Splitter, Staub oder Tröpfcheninfektionen sein. Ihre Augen müssen einfach einen ausreichenden Schutz bekommen. Hier ist auch die Berufsgenossenschaft in der Pflicht, denn nichts ist so wichtig wie das Augenlicht. Sind Sie vor dem Schaden klug und tragen eine solche Korrektionsschutzbrille. Oft zahlen ja auch schon die Arbeitgeber diese Brillen, denn sie halten auch länger und werden mehr gepflegt vom Träger.